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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich und Leistungsinhalt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Guide (Adrian Haginger, geboren am 05.07.1999) und dem Gast. Die Leistungen des Guides werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht. Der Vertrag zwischen Guide und Gast umfasst die Verpflichtung des Guides, den Gast auf einer bestimmten Tour zu führen, während sich der Gast zur Zahlung des Honorars verpflichtet, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine kostenlose Leistung vereinbart. Die in den  Tourenbeschreibungen genannten Teilnahmevoraussetzungen müssen vom Gast erfüllt werden. Der Gast ist verantwortlich für den Zustand und die Wartung seiner eigenen Ausrüstung sowie für seine gesundheitliche Eignung. Zur Beurteilung der Teilnahmefähigkeit müssen gegenüber dem Guide  wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.

Es wird empfohlen, die gesundheitliche Eignung zur Teilnahme vorab ärztlich abklären zu lassen. Mit der Buchung bestätigt der Gast, sich der alpinen Risiken bewusst zu sein und diese eigenverantwortlich zu tragen. Der Guide überprüft vor Tourbeginn, ob die Ausrüstung des Gastes den Anforderungen entspricht. Der Guide behält sich das Recht vor, Personen von der Tour auszuschließen, wenn die Ausrüstung unzureichend ist oder der Gast den Herausforderungen der Tour entgegen den vom Gast gemachten Angaben nicht gewachsen ist.  

Trotz sorgfältiger Tourenplanung kann keine Erfolgsgarantie für das Erreichen des Ziels oder des Gipfels gegeben werden. Entscheidungen über den Routenverlauf, Pausen, Ausrüstungsnutzung (z.B. Seil, Steigeisen, Pickel) sowie über Fortführung oder Abbruch der Tour liegen ausschließlich beim Guide. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn aus Sicherheitsgründen oder wegen schuldhaftem Verhalten des Gastes eine Tour nicht durchgeführt werden kann. Schäden oder Reparaturkosten an geliehener Ausrüstung, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Gast zu tragen. Um die Sicherheit der Tour zu gewährleisten, sind die Gäste verpflichtet, die Anweisungen des Guides zu befolgen. Bei Missachtung der Anweisungen des Guides übernimmt der Guide keine Verantwortung für mögliche Folgen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Guide kommt zustande, wenn über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel, Honorar, Zeitpunkt, Anzahl der Teilnehmer) Einigkeit besteht. Buchungen können schriftlich oder mündlich erfolgen, telefonische Buchungen und Vertragsabschlüsse per E-Mail sind rechtsverbindlich. Derjenige, der mehrere Teilnehmer anmeldet, haftet für die Begleichung des Gesamtbetrages. Der Guide behält sich das Recht vor, das Tourenprogramm aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu ändern. Wetter- oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse können eine Änderung des Tourenverlaufs erforderlich machen. Ein Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht nicht, da die Dienstleistung im Freizeitbereich zu einem festen Termin erbracht wird. Erfüllungsort ist St. Anton am Arlberg.

3. Wechsel des Teilnehmers

Sollte der Gast verhindert sein, kann er den Vertrag auf eine andere Person übertragen, wenn diese alle Voraussetzungen erfüllt und die Übertragung rechtzeitig dem Guide mitgeteilt wird. Der ursprüngliche Gast und die neue Person haften gemeinsam für die Zahlung des Honorars. Der Guide kann eine Übertragung ablehnen, wenn die Ausrüstung unzureichend ist oder die neue Person den Herausforderungen der Tour entgegen den gemachten Angaben nicht gewachsen ist.

4. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch den Guide

Der Guide kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ungewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, staatliche Anordnungen) die Durchführung der Tour verhindern. Die Durchführung von Touren erfolgt nur bei Erreichen der in den Tourenbeschreibungen angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, kann der Guide bis 7 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Das bereits bezahlte Honorar wird in diesen Fällen zurückerstattet. Auf Wunsch des Gastes kann ein neues Angebot mit angepasstem Preis unterbreitet werden.

5. Versicherungen

Der Guide verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Haftsumme dieser Haftpflichtversicherung beträgt EUR 15.000.000. Alle anderen Versicherungen (wie Unfallversicherung) sind vom Gast selbst abzuschließen. Es wird empfohlen, eine Versicherung für Bergekosten abzuschließen, da Hubschrauber- oder Rettungseinsätze erhebliche Kosten verursachen können, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt sind. Die Teilnahme ohne Unfall- und Bergekostenversicherung erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes.

6. Schadenersatz

Der Guide haftet bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Die Haftung des Guides ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Ersatzansprüche für entgangene Urlaubsfreude sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird von jedem Gast ein hohes Maß an Umsichtigkeit erwartet. Der Gast trägt das spezifische alpine Risiko und nimmt auf eigene Gefahr teil. Für Unglücksfälle, die aus alpinen Gefahren resultieren (z.B. Lawinen, Absturz, Höhenkrankheit), übernimmt der Guide keine Haftung.

7. Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt bedarf der Schriftform. Der Rücktritt bis spätestens 40 Tage vor Programmbeginn löst keinen Honoraranspruch des Guides aus. Der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt zu folgenden Bedingungen:

 

  • bis 30 Tage vor Tourbeginn: 100 Euro Bearbeitungsgebühr;

  • 29-15 Tage vor Tourbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars;

  • 14-7 Tage vor Tourbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars;

  • ab dem 6. Tage vor Tourbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.

 

In Fällen, in denen der Guide den Gast von der Tour ausschließen muss, weil die Ausrüstung des Gastes unzureichend ist oder der Gast den Herausforderungen der Tour entgegen den vom Gast gemachten Angaben nicht gewachsen ist, schuldet der Gast 100 % des vereinbarten Honorars.

Etwaige nicht stornierbare Fremdleistungen oder Tourplanungskosten, die dem Guide durch die Buchung entstehen, sind im Falle eines Rücktritts vom Gast zu tragen. Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Gast zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Vom Gast initiierte Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.

8. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

Der Guide ist berechtigt, personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung und aufgrund seines berechtigten Interesses (beispielsweise zu Werbezwecken) zu verarbeiten.

9. Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag zwischen Guide und Gast kommt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Guide und Gast ist das für St. Anton am Arlberg sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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